Die AfD-Fraktion beantragt im Plenum, dass die von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern auszustellenden Bescheide zur neuen Grundsteuer vorläufig ergehen. Dadurch müssen betroffene Eigentümer keinen eigenen Einspruch gegen die Bescheide einlegen. Das erspart den Bürgern Arbeit, Zeit und Nerven. Auch wird die Finanzverwaltung entlastet, wenn die Einspruchswelle endet.
Dazu erklärt Iris Nieland, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: “Bereits die Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer haben die Bürger durch Bürokratie stark belastet. Die daraus vom Finanzamt erstellten Bescheide bedeuten die nächste bürokratische Belastung. Die Bescheide sollten sinnvollerweise auf Richtigkeit geprüft werden und ggf. muss man Einspruch einlegen. Das ist durchaus schwierig, denn beim Einspruch kommt es auf die Begründung an.
Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einzulegen, kostet die Betroffenen Arbeit, Zeit und Nerven. Davon wollen wir die Bürger entlasten. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat gut begründete Zweifel am hierzulande umgesetzten Bundesmodell geäußert. Vor diesem Hintergrund fordern wir, die Bescheide hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zweifel von Amts wegen vorläufig zu stellen. Das erspart den Bürgern ihren individuellen Einspruch. Dann können unsere Bürger ihre Freizeit für sich und ihre Familie nutzen, statt sich mit dem Finanzamt rumzuärgern.”