Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Flüchtlinge aus Syrien nicht länger aufgrund eines pauschalen Bürgerkriegs Schutz in Deutschland beanspruchen können. Das Gericht sieht das Leben in Syrien nicht mehr als grundsätzlich bedroht an und bewertet das Risiko für Zivilpersonen trotz gelegentlicher Anschläge als nicht mehr erheblich. Diese Entscheidung markiert einen signifikanten Wandel in der Bewertung der Sicherheitslage in Syrien.

Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, äußert sich zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen: “Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Asylpolitik dar, den die AfD schon lange gefordert hat. Nun ist es möglich, straffällig gewordene Asylbewerber aus Syrien in ihre Heimat zurückzuführen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind syrische Staatsbürger bei Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit, insbesondere Messerangriffen, Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stark überproportional vertreten. Das Land Rheinland-Pfalz muss jetzt endlich zum Schutz unserer Bevölkerung straffällig gewordene syrische Staatsbürger konsequent ausweisen, abschieben und die Wiedereinreise verhindern.”

Damian Lohr, parlamentarischer Geschäftsführer und migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, ergänzt: “Künftig dürften Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, diesen nur noch in Ausnahmefällen erhalten. Laut dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen liegen die Voraussetzungen für Syrer nun nicht mehr vor, was bedeutet, dass ihr Schutzstatus nicht verlängert wird und sie keinen Anspruch mehr darauf haben, in Deutschland zu bleiben. Das sollte bei allen neuen Anträgen auf Asyl oder der Anerkennung als Kriegsflüchtling berücksichtigt und die ungesteuerte Zuwanderung aus Syrien unverzüglich beendet werden. Der Bund sollte Syrien jetzt endlich zum sicheren Herkunftsland erklären. Der Aufenthaltsstatus der syrischen Staatsbürger sollte entsprechend überprüft und alle nicht bleibeberechtigten Syrer umgehend abgeschoben werden.”