Zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes äußert sich Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz:
“Eine Anpassung der Gesetzgebung an aktuelle Gegebenheiten ist grundsätzlich sinnvoll. Wir sehen jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes das Potenzial und die Gefahr eines Missbrauchs des Verfassungsschutzes gegen politisch missliebige Meinungen.”
In diesem Sinne kritisiert Dr. Bollinger unter anderem den Fokus auf den “Phänomenbereich der ‘Delegitimation’, der letztlich ‘Regierungskritiker’ zu Staatsfeinden erklärt.””Die Möglichkeit zur Kritik an der Regierung, auch in überspitzter und polemischer Form, ist ein konstitutives Merkmal einer Demokratie und unterscheidet sie von anderen Regierungssystemen. Politische Wettbewerber und Regierungskritiker werden mit Extremisten in einen Topf geworfen”, so Dr. Bollinger weiter.
“Problematisch ist, dass immer wieder unscharfe Rechtsbegriffe verwendet werden und von ‘Kann’-Einstufungen die Rede ist.”
Ebenso kritisiert Dr. Bollinger die Verstärkung der Kontrolle durch die G-10-Kommission, die sich aktuell aus Abgeordneten der SPD, CDU und Grünen zusammensetzt und nicht nach der Stärke der Fraktionen bemessen ist. Er sieht darin die Absicht, “die AfD auch bei zu erwartenden Wahlerfolgen nicht an diesem Gremium beteiligen zu wollen und eher keine parteipolitische ‘unabhängige Kontrolle’ im Sinn zu haben”.
Mindestens ebenso kritisch sieht Dr. Bollinger den Ausbau des Verfassungsschutzes zu einer ‘Informationsstelle’: “Vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erfahrungen haben wir erhebliche Zweifel an der politischen Neutralität dieser ‘Präventionsarbeit’.”
Dr. Bollinger zitiert in diesem Zusammenhang Herrn Haldenwang: “Nicht ALLEIN der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.”
Der Gesetzentwurf schärfe den Verfassungsschutz, was “vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erfahrungen die Befürchtung einer missbräuchlichen Anwendung gegen Opposition und Regierungskritiker aufkommen lässt. Linke Extremisten dürften in der Praxis weitgehend unberührt bleiben” so Dr. Bollinger weiter.
“Wir fordern daher eine Expertenanhörung, um sicherzustellen, dass dieses Gesetz auf seine verfassungsrechtliche Vereinbarkeit geprüft und mögliche Missbrauchsrisiken beseitigt werden.” schließt Dr. Bollinger.