Die AfD-Fraktion im Mainzer Landtag lässt das sogenannte Sondervermögen und die Haushaltsrücklagen im rheinland-pfälzischen Nachtragshaushalt auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Das ist das Ergebnis der Pressekonferenz, die von Uwe Junge (Fraktionsvorsitzender), Dr. Jan Bollinger (parlamentarischer Geschäftsführer), Iris Nieland (haushaltspolitische Sprecherin) und Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer, LLM, vorgestellt wurde.

Ein Normenkontrollantrag dazu werde noch am selben Tag beim Verfassungsgerichtshof gestellt“, teilte der Fraktionsvorsitzende Uwe Junge am Dienstag mit.

Der parlamentarische Geschäftsführer Jan Bollinger erläuterte: „Mit dem Sondervermögen wird ein Schattenhaushalt von über einer Milliarde Euro geschaffen, der der Verfügungsgewalt des Parlamentes entzogen ist. Das ist eine Verletzung unserer Verfassung und eines ihrer höchsten Güter, nämlich des Parlamentarismus und des Budgetrechts des Parlaments. Das finanzpolitische Instrument verstößt gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die Schuldenbremse. Gegenstand der Normenkontrollklage ist auch die Haushaltsrücklage der Landesregierung. Hier werden neue Schulden aufgenommen, obwohl es mit der Haushaltsrücklage eine Notfallreserve in Höhe von 1 Milliarde gibt, die nicht angetastet wird.“

Iris Nieland ergänzte: „Durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und das Landeshaushaltsgesetz 2021 wird die in Art. 117 LV RLP verankerte Schuldenbremse unterlaufen. Um nachfolgenden Generationen nicht noch mehr Lasten aufzubürden, ist es ein wichtiger Grundsatz, keine neuen Schulden aufzunehmen. Insbesondere die Mittel, die dem Sondervermögen durch den zweiten Nachtragshaushalt zugeführt werden sollen, verfolgen jedoch Zwecke, die vordergründlich nicht mit der COVID-19-Problematik im Zusammenhang stehen. Beispiele hierfür: die Kofinanzierung der bundesseitigen Unterstützung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs oder die Minderung der pandemiebedingten Belastungen der Unternehmen im Erneuerbare-Energien- und Umweltbereich. Dadurch liegt hier ein erheblicher Verstoß gegen die Verfassung vor.

Ebenfalls werden die Normen der Schuldenbremse durch die Nichtinanspruchnahme der Haushaltssicherungsrücklage verletzt. Die AfD-Fraktion hatte beim Nachtragshaushalt und auch beim Haushalt 2021 gefordert, diese in Anspruch zu nehmen. Beim Haushalt 2021 hätte durch eine Entnahme von einer Milliarde Euro aus der Rücklage (vgl. Änderungsantrag zu Titel 20 02 359 01) die Verschuldung in der gleichen Größenordnung abgebaut werden können. Da sowohl der Nachtragshauhalt, als auch der Haushalt 2021 keine Entnahmen vorsehen, liegt auch hier ein Verstoß gegen die Schuldenbremse und damit gegen die Landesverfassung vor.“

Mit dem sogenannten Sondervermögen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro sollen Programme zur Bewältigung von Corona-Folgen finanziert werden. Dieser Fonds soll auch nach Ablauf des Haushaltsjahres 2020 Mittel für die in einem gesonderten Gesetz genannten Zwecke zur Verfügung stellen. Es umfasst zehn Bereiche vom Breitbandausbau bis zur Unterstützung des Öffentlichen Nahverkehrs.

Uwe Junge ist Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz

Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz

Iris Nieland ist haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz