Heute wurde der Bericht des Untersuchungsausschusses “Flutkatastrophe” mit dem Sondervotum der AfD-Landtagsfraktion veröffentlicht. Dazu äußert sich der Obmann im Untersuchungsausschuss und Vorsitzende der AfD-Fraktion Dr. Jan Bollinger:

„Der Untersuchungsausschuss hat das umfassende Organisationsversagen der Landesregierung offengelegt, das sich wie eine Kettenreaktion nach unten hin fortgesetzt hat. Unser Land Rheinland-Pfalz wurde in der größten Naturkatastrophe seiner Geschichte von einer sprichwörtlichen ‘Schönwetter-Regierung’ geführt. Dabei hätten Todesopfer vermieden werden können, wenn die Landesregierung ihre Schutzaufgaben gewissenhaft wahrgenommen hätte. Auch aus dem sogenannten Jahrhunderthochwasser 2016 und den Erkenntnissen des Bundeswarntags zu Mängeln bei Sirenen und Warn-Apps wurden keine Konsequenzen gezogen.
Eine entscheidende Rolle spielte das Versagen im Hochwasserschutz in Verantwortung des Umweltministeriums und seiner nachgeordneten Wasserwirtschafts-Behörden. So fehlte seit vielen Jahren ein Hochwasserrisikomanagement-Plan. Auch die Schnittstelle zwischen Hochwasserschutz und Katastrophenschutz funktionierte nicht. Ein Alarm- und Einsatzplan Hochwasser zur unmittelbaren Vorbereitung der Katastrophenbekämpfung wurde nicht erstellt.
Im Vorfeld der Flutkatastrophe waren die Regenmengen prognostiziert und die Pegelstände und deren Auswirkungen in den Gefahrenkarten bekannt. Die Bedrohungslage wurde den Katastrophenschützern auf der kommunalen Ebene aber nicht angemessen kommuniziert. Im Katastrophenfall selbst unterblieb jegliche hydrologische Unterstützung und Beratung der kommunalen Katastrophenschützer. So blieben die Verantwortlichen vor Ort ‚blind‘, erkannten die Katastrophe nicht rechtzeitig und warnten und evakuierten die Bevölkerung nicht wirksam.

Durch die langjährige finanzielle Vernachlässigung des Katastrophenschutzes waren gerade im Ahrtal keine Sirenen vorhanden und funktionierten die Warn-Apps nur teilweise. Der digitale BOS-Funk der Einsatzkräfte war nicht krisenfest und fiel in der Stunde der Not weitgehend aus, die Rettungshubschrauber verfügten nicht über Seilwinden. Das Versagen der Landesregierung zeigt sich auch in der Verweigerung der Übernahme der Einsatzleitung durch die ADD und der Warnung der Bevölkerung durch das Senderecht beim SWR sowie dem ‚Dienst rein nach Vorschrift’ der verantwortlichen Entscheidungsträger, der den nötigen Informationsaustausch verhindert hat. Die Meldungen, Warnungen, Informationen und Lageerkenntnisse wurden nicht zusammengeführt. Alle Verantwortlichen verharrten in ihren Informationsblasen. Die Kommunikationsbrüche und Zuständigkeitsgrenzen, die in erklärter Nicht-Zuständigkeit mündeten, führten zu zeitlich zu späten und in ihrem Umfang zu geringen, d.h. unwirksamen Maßnahmen auf der vor Ort verantwortlichen Ebene.
Zusammen mit dem Versagen des komplett überforderten Katastrophenschutzes im Kreis Bad Neuenahr-Ahrweiler hat dies maßgeblich zu den verhängnisvollen Folgen der Flutkatastrophe mit dem tragischen Verlust von 135 Menschenleben alleine im rheinland-pfälzischen Ahrtal beigetragen.

Das Verhalten der verantwortlichen Mitglieder der Landesregierung und ihr Versuch des Abschiebens der alleinigen Verantwortung auf die kommunale Ebene ist beschämend und ein Schlag ins Gesicht der Opfer und Hinterbliebenen der Ahrflut und der vielen ehrenamtlichen Helfer, die als wahre Helden der Ahrflut gerettet haben, was es angesichts des umfassenden Organisationsversagens des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises Ahrweiler zu retten gab.

Staatssekretär Dr. Manz im Umweltministerium und ADD-Präsident Linnertz sind immer noch im Amt. Neben ihren bereits zurückgetretenen Ministern sind sie diejenigen, die in besonderem Maße durch ihr Fehlverhalten die Katastrophe verschlimmert haben, sie sollten daher entlassen werden.

Die Versäumnisse vor und in der Katastrophe erfordern außerdem abseits einer strafrechtlichen Verfolgung disziplinarische Konsequenzen für die Verantwortlichen, dies gilt auch und insbesondere für den ehemaligen Landrat Dr. Pföhler wie für die Verweigerung einer proaktiven Unterstützung durch die Mitarbeiter der Wasserwirtschafts-Behörden.“