Arbeitnehmer sind in Deutschland gesetzlich u.a. dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Tage andauert, ärztlich nachzuweisen. Arbeitgeber können das allerdings auch zu einem früheren Zeitpunkt verlangen. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte sich jüngst für Lockerungen der Nachweispflichten zur Entlastung des Gesundheitswesens ausgesprochen.
Hierzu Eugen Ziegler, arbeits-, gesundheits- und wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Angesichts des Mangels an Ärzten, der erheblichen Auslastung vieler Praxen und explodierender Kosten im Gesundheitswesen, ist es aus rein gesundheitspolitischer Sicht sicher sinnvoll, jeden medizinisch nicht erforderlichen Arztbesuch zu vermeiden. Das gilt z.B. bei weniger schwerwiegenden Atemwegserkrankungen, bei denen ein Arztbesuch allein der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit dient. Nicht ohne Grund sagt man, dass eine Erkältung ohne ärztliche Behandlung sieben Tage, anderenfalls eine Woche dauert.“
Ziegler weiter: „Als Unternehmer weiß ich aber auch, dass hohe Fehlzeiten gerade für kleine Betriebe eine erhebliche Belastung darstellen können. Die Sorge vor Missbrauch im Falle von Lockerungen von Arbeitgeberseite kann ich insoweit nur zu gut verstehen, auch wenn ich überzeugt bin, dass der weit überwiegende Teil der Arbeitnehmer sich hier einwandfrei verhält und dies auch künftig so tun würde. Es wäre allerdings naiv, zu glauben, dass die schwarzen Schafe unter den Arbeitnehmern eine Lockerung der Nachweispflichten nicht ausnutzen würden. Ein solcher Missbrauch belastet nicht nur Unternehmen und Arbeitskollegen, sondern letztlich uns alle und ist zutiefst unsozial, er muss entschieden unterbunden werden – auch das bedeutet für mich soziale Verantwortung.“
Ziegler abschließend: „Insoweit halte ich die vom rheinland-pfälzischen Minister für Wissenschaft und Gesundheit vorgeschlagene Einschränkung der Nachweispflicht auf Zeiträume von mehr als zwei Wochen für unausgewogen und ein Stück weit weltfremd. Wir müssen hier sämtliche Interessen angemessen berücksichtigen. Denkbar wäre, nicht nur auf den einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeitraum, sondern auch auf die Häufigkeit und Gesamtdauer der Fehlzeiten in einem Kalenderjahr abzustellen. Missbrauch wird gerade dann schädlich, wenn er regelmäßig betrieben wird. Denkbar wäre es, einen Nachweis grundsätzlich erst für Arbeitsunfähigkeitszeiträume von mehr als einer Woche verlangen, allerdings nur dann, wenn die Gesamtzeit der Fehltage im Kalenderjahr nicht mehr als zehn Arbeitstage beträgt. Grundlage für eine sinnvolle Auseinandersetzung mit dieser Frage ist allerdings eine solide Datengrundlage. Aus diesem Grund haben wir die Landesregierung um Berichterstattung im Rahmen der kommenden Ausschusssitzung am Mittwoch, den 29. Oktober 2025 gebeten.“
