Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert den Gesetzentwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes scharf. Aus Sicht der Fraktion handelt es sich um ein „maßloses Bürokratiemonster“, das der Jägerschaft misstraut und bewährte Strukturen zerstört.
„Nicht Beamte am Schreibtisch, sondern Jäger vor Ort müssen über die Jagdpraxis entscheiden“, erklärt der umweltpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ralf Schönborn. Besonders kritisiert die AfD-Fraktion die geplanten Mindestabschusspläne, die zentral von Behörden vorgegeben werden sollen – unabhängig von den Gegebenheiten vor Ort.
Zwar begrüßt die Fraktion die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, fordert aber zugleich niedrigere Entnahmehürden für problematische Tiere. Die Streichung zentraler Begriffe wie „Jagdausübungsberechtigter“ und die Aushöhlung des Reviersystems sieht die AfD-Fraktion als Angriff auf das jagdliche Fundament im Land.
„Entgegen dem grünen Grundsatz ‚Wald vor Wild‘ setzen wir auf ein fachlich fundiertes Miteinander zwischen Förstern und Jägern. Gesunde Wälder entstehen nur gemeinsam – nicht gegeneinander“, betont Schönborn.
Auch aus Sicht des Tierschutzes sei der Gesetzentwurf nicht vertretbar. „Obwohl die Streckenergebnisse beim Reh-, Dam- und Muffelwild im vergangenen Jagdjahr auf Rekordniveau lagen, sollen die Abschüsse weiter erhöht werden – notfalls unter behördlichem Zwang. Besonders absurd ist die geplante rigorose Bejagung des geschützten Muffelwilds außerhalb von Duldungsgebieten. Das ist keine Jagdpolitik – das ist ein ideologischer Feldzug gegen die Wildtiere unseres Landes“, so Schönborn weiter.
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und einen neuen, praxisnahen Dialog mit der Jägerschaft zu beginnen.