Das 2009 EU-weit eingeführte “romanische System” zur Qualitätsbestimmung im Weinbau soll dem Verbraucher mehr Klarheit bringen. Die neuen Regularien ziehen aber gleichzeitig enorme Kritik aus der Weinbranche auf sich. Denn ab dem Erntejahrgang 2026 müssen viele Winzer die Bezeichnung der Herkunft ihrer Weine anpassen. In Summe wird das voraussichtlich besonders stark Einzellagen an der Mosel treffen – bis hin zum vollständigen Bezugsverlust zur bekannten Marke.
Hierzu äußert sich Ralf Schönborn, landwirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: “Mehr Transparenz für Verbraucher ist ein erstrebenswertes Ziel. Es darf aber nicht durch den Wegfall von Markennamen konterkariert werden. Keiner kann wollen, dass weltbekannte Marken insbesondere im Ausland wegen einer missverständlichen Bezeichnung weniger nachgefragt werden und zunehmend an Bedeutung verlieren.”
Schönborn weiter: “Oftmals fehlt politischen Entscheidungsträgern in Brüssel und Berlin in ihrer Regulierungswut die Weitsicht. Die Entwertung ganzer Weinlagen sowie die Aufgabe von Rebflächen in Rheinland-Pfalz als mögliche Folgen dieser Änderungen im Weinrecht sind nicht hinnehmbar. Markennamen sind auch im Weinbau kein Selbstzweck, sondern dienen ebenfalls als Qualitätsversprechen für die Konsumenten.”
Schönborn macht deutlich: “Wir als AfD-Fraktion werden weiterhin für die Interessen unserer Winzer streiten. Deswegen haben wir in den Ausschuss für Weinbau einen Antrag eingebracht, durch den die Landesregierung aufgefordert wird, zu berichten, wie sie die erheblichen Kritikpunkte bewertet und was sie unternehmen wird, damit diese Änderungen im Sinne des regionalen Weinbaus noch rechtzeitig verworfen werden.”