Dr. Jan Bollinger (AfD-Fraktion) zum Edenkobener Missbrauchsfall: Paradigmenwechsel im Umgang mit gefährlichen Straftätern dringend erforderlich!
Anlässlich der Sondersitzung des Innenausschusses am heutigen Freitag, den 15.09.2023, in welcher der Kindesmissbrauchsfall von Edenkoben zentral behandelt wurde, äußert sich Dr. Jan Bollinger, innenpolitischer Sprecher und erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion:
“Der entsetzliche Missbrauchsfall von Edenkoben wirft ein Schlaglicht auf umfassenden Reformbedarf in unserem Justizsystem. Ein vielfach vorbestrafter und offensichtlich reueloser und rückfallgefährdeter Triebtäter wird ohne Sicherungsverwahrung wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen. Psychologische Gutachten und seine Vorstrafen hatten bereits auf ein hohes Rückfallrisiko hingewiesen. Trotz dreier Verstöße gegen die Führungsaufsicht und vielfacher Warnungen besorgter Bürger und Eltern kann er ein Kind entführen und missbrauchen, bevor ihn Polizei und Justiz aus dem Verkehr ziehen können. Besonders absurd ist, dass der Beschuldigte sich weigerte, eine Fußfessel zu tragen und das augenscheinlich hingenommen werden musste.”
Dr. Jan Bollinger weiter:
“Der Beschuldigte darf keinesfalls wieder in Freiheit gelangen. Die Sicherheit unserer Gesellschaft, insbesondere unserer Kinder, muss oberste Priorität haben. Wir benötigen außerdem einen grundlegenden Paradigmenwechsel im Umgang mit gefährlichen Straftätern, einschließlich der Sicherungsverwahrung nach Haftentlassung. Dazu muss der rechtliche Rahmen auf Landes- und Bundesebene angepasst werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Einsatz von elektronischen Fußfesseln nicht erzwungen werden kann. Wir müssen überprüfen, wie die Sicherungsverwahrung wirksamer eingesetzt werden. Wir müssen Polizei und Justiz in Stand setzen, bei Verstößen gegen Bewährungsauflagen und bei bedrohlichem Verhalten schneller und konsequentere reagieren zu können, um potenzielle Straftäter effektiv aus dem Verkehr zu ziehen und mögliche Opfer zu schützen. Opferschutz muss vor Täterschutz stehen! Nur schneller Zugriff und konsequente Rechtsprechung können unsere Bevölkerung wirksam vor Straftätern schützen.”
Anlässlich der Sondersitzung des Innenausschusses am heutigen Freitag, den 15.09.2023, in welcher der Kindesmissbrauchsfall von Edenkoben zentral behandelt wurde, äußert sich Dr. Jan Bollinger, innenpolitischer Sprecher und erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion:
“Der entsetzliche Missbrauchsfall von Edenkoben wirft ein Schlaglicht auf umfassenden Reformbedarf in unserem Justizsystem. Ein vielfach vorbestrafter und offensichtlich reueloser und rückfallgefährdeter Triebtäter wird ohne Sicherungsverwahrung wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen. Psychologische Gutachten und seine Vorstrafen hatten bereits auf ein hohes Rückfallrisiko hingewiesen. Trotz dreier Verstöße gegen die Führungsaufsicht und vielfacher Warnungen besorgter Bürger und Eltern kann er ein Kind entführen und missbrauchen, bevor ihn Polizei und Justiz aus dem Verkehr ziehen können. Besonders absurd ist, dass der Beschuldigte sich weigerte, eine Fußfessel zu tragen und das augenscheinlich hingenommen werden musste.”
Dr. Jan Bollinger weiter:
“Der Beschuldigte darf keinesfalls wieder in Freiheit gelangen. Die Sicherheit unserer Gesellschaft, insbesondere unserer Kinder, muss oberste Priorität haben. Wir benötigen außerdem einen grundlegenden Paradigmenwechsel im Umgang mit gefährlichen Straftätern, einschließlich der Sicherungsverwahrung nach Haftentlassung. Dazu muss der rechtliche Rahmen auf Landes- und Bundesebene angepasst werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Einsatz von elektronischen Fußfesseln nicht erzwungen werden kann. Wir müssen überprüfen, wie die Sicherungsverwahrung wirksamer eingesetzt werden. Wir müssen Polizei und Justiz in Stand setzen, bei Verstößen gegen Bewährungsauflagen und bei bedrohlichem Verhalten schneller und konsequentere reagieren zu können, um potenzielle Straftäter effektiv aus dem Verkehr zu ziehen und mögliche Opfer zu schützen. Opferschutz muss vor Täterschutz stehen! Nur schneller Zugriff und konsequente Rechtsprechung können unsere Bevölkerung wirksam vor Straftätern schützen.”