Am 12. Januar hat der damalige Innenminister Roger Lewentz in einem Schreiben an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier angeordnet, die finanzielle Leistungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Kommunen im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme für Investitionen gegebenenfalls durch die Erhöhung von Grund- und/oder Gewerbesteuern bzw. Umlagesätzen sicherzustellen. Sobald Investitionskredite zu einem defizitären Haushalt führen, müssen diese über einen Zeitraum von 20 Jahren mit höheren Realsteuern gegenfinanziert werden. Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat heute im Plenum beantragt, diese Regelung für die Jahre 2023 und 2024 auszusetzen. Hierzu erklärt der Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Michael Frisch:
„Die von der Landesregierung geplante Regelung führt dazu, dass finanzschwache Kommunen ab 2023 jeden einzelnen Investitionskredit über eine Erhöhung der Realsteuern gegenfinanzieren müssen. Dies gilt selbst dann, wenn solche Kredite aus Pflichtaufgaben entstehen oder einer unverzichtbaren Zukunftssicherung dienen. Ein solcher Automatismus bedeutet einen tiefen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und trifft Bürger und Wirtschaft unmittelbar. Jede Grundsteuererhöhung wirkt sich nicht nur auf Haus- und Wohnungseigentümer, sondern auch auf Mieter aus. Höhere Gewerbesteuern sind Standortnachteile und haben in der Regel die Abwanderung oder die Nichtansiedlung von Betrieben zur Folge, was wiederum die Steuereinnahmen einer Kommune mindert.
Die Lösung der seit Jahrzehnten schwelenden kommunalen Finanzprobleme und das Ziel einer Vermeidung neuer Schuldenhaushalte sind berechtigte Anliegen. Sie können aber nicht dadurch erreicht werden, dass wieder einmal Bürger und Wirtschaft zur Kasse gebeten werden, obwohl sie die bestehenden Probleme nicht zu verantworten haben und angesichts der aktuellen Lage ohnehin stark belastet sind. Vielmehr bedarf es einer nachhaltig ausreichenden Finanzausstattung unserer Kommunen durch das Land und einer strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips, um neue Schulden zu verhindern, die dauerhafte Leistungsfähigkeit von Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden zu gewährleisten und deren Zukunftsfähigkeit mit Investitionen zu sichern.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die betreffende Regelung zumindest solange ausgesetzt wird, bis die Auswirkungen der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs evaluiert sind. Insbesondere muss abgewartet werden, ob unsere Kommunen dadurch in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft einen dauerhaften Haushaltsausgleich zu erzielen.“
Michael Frisch ist Vorsitzender und kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz