Medienberichten zufolge, ist der mutmaßliche Mörder der 17-jährigen Zoe zwei Jahre nach der Tat wegen unzulässig langer Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß. Der Tatverdächtige hatte dem Richterspruch zufolge am 12. März 2020 die 17-jährige Zoe aus Ludwigshafen an einem Weiher vergewaltigt und erwürgt. Zusätzlich hat der Tatverdächtige bereits eine polizeiliche Vorgeschichte mit Übergriffen auf minderjährige Mädchen.
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Dieser Vorgang ist eine Farce in der Geschichte der deutschen Justiz der Nachkriegszeit und ein Schlag ins Gesicht der Opferfamilie. Es ist mir schleierhaft, dass in der mehr als 22 Monaten dauernden Hauptverhandlung lediglich an 57 Tagen verhandelt wurde und an 20 Verhandlungstagen die Sitzungen unter zwei Stunden lagen, was eine unnötige und schuldhafte Verzögerung von sechs Monaten hervorgerufen hat. Der Tatverdächtige, der bereits im August 2022 wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, könnte bereits inhaftiert sein, wenn das Revisionsverfahren nicht so lange gedauert hätte und das Urteil rechtskräftig gewesen wäre.“
Peter Stuhlfauth, rechts- und polizeipolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion ergänzt: „Der Tatverdächtige ist bereits mehrfach wegen Übergriffen auf Minderjährige kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. Dies verdeutlicht, dass von diesem Mann eine nicht unerhebliche Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Ich bin entrüstet, dass so eine ‚tickende Zeitbombe‘ auf freien Fuß gesetzt und auf Frauen und Kinder losgelassen wird.“
Dr. Jan Bollinger und Peter Stuhlfauth abschließend: „Wir fordern die Justiz daher auf, die Gefahr die von dem Tatverdächtigen ausgeht, ernst zu nehmen, diesen wieder in die Untersuchungshaft zurück zu führen und schnellstmöglich dem Urteil Rechtskraft verleihen. Des Weiteren fordern wir Justizminister Mertin auf, mit Nachdruck den Prozess voranzutreiben. Es wäre ein dramatisches Desaster, wenn der Tatverdächtige erneut zuschlagen würde und ein weiteres Menschenleben zerstört. Wir werden einen Berichtsantrag zum Hintergrund dieses Skandals im zuständigen Rechtsausschuss einreichen. “
Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Peter Stuhlfauth ist rechts- und polizeipolitischer Sprecher der AfD- Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz