Die rheinland-pfälzische Landesregierung erklärte in einer Antwort auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion, dass es bisher in mindestens 124 Kommunen eine Mehrbelastung der Bürger durch die Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge gab. Dazu gehören auch die Städte Bendorf, Boppard, Trier, Kaiserslautern und Bad Dürkheim.
In Rheinland-Pfalz können die Kommunen bislang wählen, ob sie die Straßenausbaubeiträge als einmalige oder als wiederkehrende Beiträge erheben wollen. Bei wiederkehrenden Beiträgen werden die Straßenausbaukosten nicht nur auf die direkt betroffenen Anlieger umgelegt, sondern auf alle Grundstücke eines Stadtteils. So verteilen sich die Kosten einer einzelnen Ausbaumaßnahme auf mehr Beitragszahler, die Beiträge fallen dafür aber in der Regel jährlich an. Bis 2024 müssen aber alle Kommunen auf wiederkehrende Beiträge umgestellt haben.
Der 1. stellvertretende Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der AfD im Landtag, Dr. Jan Bollinger rechnet vor: „Kommunen mit wiederkehrenden Beiträgen haben einen durchschnittlichen Anliegeranteil von 64% bei Straßenausbaumaßnahmen, Kommunen mit einmaligen Beiträgen einen durchschnittlichen Anliegeranteil von 55%. Daraus lässt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 16% durch die Umstellung ableiten. Niedrigere Angaben halten wir für nicht repräsentativ.“
Dr. Jan Bollinger erklärt weiter: „Die AfD-Landtagsfraktion fordert seit 2018 die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Inzwischen ist Rheinland-Pfalz das letzte Bundesland, dass seine Bürger noch mit dieser Abgabe belastet. Die von der Ampelregierung gewollte Umstellung der Beiträge auf wiederkehrende Beiträge ist offensichtlich keine Lösung, sondern führt unterm Strich zu einer Mehrbelastung.“
Allein die Kommunen, die für die Beantwortung der Großen Anfrage erfasst wurden (etwa 50% der rheinland-pfälzischen Kommunen) meldeten für 2021 62,8 Millionen Euro Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen. Demgegenüber gab es im letzten Jahr nur 14,1 Millionen Euro Landesförderung für kommunale Straßen.
Diese Zahlen kommentiert Dr. Jan Bollinger so: „Das Land muss sich mehr am kommunalen Straßenbau beteiligen. Auch dazu hat die AfD-Landtagsfraktion bereits 2018 eine Lösung vorgestellt, nämlich die Einführung einer zusätzlichen pauschalen Förderung des kommunalen Straßenbaus nach einfachen Kennzahlen wie Einwohnerzahl und Flächengröße.“
Laut Dr. Bollinger krankt der Kommunalstraßenbau in den letzten Jahren zunehmend am Fachkräftemangel sowohl auf Seiten der kommunalen Bauämter wie auch auf Seiten der ausführenden Bauunternehmen. Dr. Jan Bollinger: „Das sieht man auch am Rückgang der Landesförderung in den Jahren 2020/21. Wir führen ihn darauf zurück, dass die Kommunen immer weniger in der Lage sind, notwendige Maßnahmen durchzuführen. Die Einzelprojektförderung des Landes mit einem personalintensiven Antragsverfahren ist in dieser Situation nicht zielführend. Eine pauschale Förderung, die zum Beispiel auch dazu genutzt werden kann, das Personal in den Bauämtern aufzustocken, wäre viel besser.“
Was wiederum die unbeliebten Straßenausbaubeiträge anbelangt, so macht Dr. Jan Bollinger auch noch auf ein weiteres Problem aufmerksam: „Die Verwaltungskosten sind laut Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage hoch und weiter steigend. Die vermuteten Einsparpotenziale durch Digitalisierung einerseits und durch die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge andererseits sind nicht erkennbar. Für 2021 meldeten die Kommunen 4,1 Millionen € Verwaltungskosten, 2016 waren es erst 2,5 Millionen.“
Bezogen auf die gemeldeten Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen betrug 2021 der Verwaltungskostenanteil 6,5%. Dr. Jan Bollinger geht aber von einer Untererfassung der Verwaltungskosten durch die Landesregierung aus: „Der tatsächliche Verwaltungskostenanteil liegt wohl ein ganzes Stück höher.“
Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher der rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsfraktion