Bislang durften Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr so viele Blaulichter an ihren Einsatzfahrzeugen montieren, wie sie es für nötig hielten. Doch das Bundesverkehrsministerium hat mit Beschluss des Bundesrates den Blaulicht-Paragrafen geändert und die Zahl der zulässigen Blaulichter an Rettungs- und Einsatzfahrzeugen beschränkt. Verbände und Unfallforscher kritisieren die Änderung und warnen, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zukünftig schlechter wahrgenommen werden könnten.
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Bundesverkehrsministerium 2021 unter CDU-Führung, einen solchen Schritt in die Wege geleitet hat, da doch klar bewiesen ist, dass Einsatzfahrten mit Martinshorn und Blaulicht risikoreicher und die Gefahren eines tödlichen Unfalls viermal höher sind als im normalen Straßenverkehr. Gerade aus diesen Gründen brauchen die Einsatzfahrzeuge eine besondere Signalwirkung und keine unnötigen Einschränkungen. Alleine das Unfallrisiko bei eingeschaltetem Blaulicht ist für Sachschäden nach Forschungsergebnissen 17-mal höher, das Unfallrisiko für Schwerverletzte 8-mal höher und das Unfallrisiko für Todesfolgen 4-mal höher. Die häufigsten Unfallorte bei Einsatzfahrten ereignen sich bei mehr als 44% an Straßenkreuzungen.“
Dr. Bollinger weiter: „Jedes landeseigene Rettungsdienstgesetz enthält eine Hilfsfrist, die genau festlegt, wann die Rettungskräfte beim Patienten eintreffen müssen. Das widerspricht sich durch die Blaulichtreduzierung selbst. Frei nach dem Motto: macht schön langsam, geht keinem auf die Nerven, mach nicht so viel Krach und nicht zu hell, aber seid schnell da! Was dabei jedoch nicht berücksichtigt wird, ist, dass die moderneren Autos immer stärker gedämmt sind und Gebäude den Wirkkegel des Martinshorns dämpfen bzw. verschlucken. Durch diese Dämpfungen sind die Einsatzfahrzeuge schwer wahrnehmbar und müssen daher mit einer stärkeren Signalwirkung auf sich aufmerksam machen.“
Dr. Bollinger abschließend: „Wir fordern die Landesregierung erneut dazu auf, sich bei ihren Kollegen der Ampel und besonders bei Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) dafür einzusetzen, dass dieses Gesetz mit Expertenwissen aus der Praxis der Blaulichtfamilie überarbeitet und der vorherige Zustand wiederhergestellt wird! Eine frühzeitige Erkennbarkeit ist bei allen Einsatzfahrten unerlässlich und rettet das Leben von Einsatzkräften und anderen Verkehrsteilnehmern. Unsere Einsatzkräfte können nur Leben retten, wenn sie schnell und sicher am Einsatzort ankommen. Um den aktuellen Sachstand zu erhalten haben wir einen BA an die Landesregierung geschickt. Zuletzt möchte ich meinen persönlichen Dank an alle Einsatz- und Sicherheitskräfte für ihre herausragenden Leistungen aussprechen und wünsche ihnen allzeit gute und sichere Fahrt! “
Dr. Jan Bollinger 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion