Waffenbesitz und Waffenhandel werden in Deutschland durch das Waffengesetz (WaffG), das Sprengstoffgesetz (SprengG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) reglementiert. Sie sollen mithelfen, dem Waffenmissbrauch vorzubeugen. Dazu hat die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag beim Innenministerium in Rheinland-Pfalz eine Kleine Anfrage zu Delikten mit Schusswaffen in RLP unter der Drucksache DS 18/21 gestellt. Die Beantwortung durch die Landesregierung unter der Drucksache DS 18/180 offenbart jedoch einige Lücken in der Erfassung dieser Schusswaffendelikte. Im Zuge einer Nachfrage mit der Drucksache DS 18/438 gab die Landesregierung zu, keine Erfassungsparameter für illegale, legale, erlaubnisfreie und nichterlaubnisfreie Schusswaffen vorweisen zu können sowie die Unterscheidung zwischen Besitzberechtig und Nichtbesitzberechtigt.
Dazu Dr. Jan Bollinger, Innenpolitischer Sprecher und erster stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Positiv zu erwähnen ist, dass sich die Delikte mit Schusswaffen seit 2016 (692) bis 2020 (373) mehr als halbiert haben. Jedoch ist die Zahl der tödlich verletzten Personen durch den Einsatz von Schusswaffen auf vier im Jahre 2020 angestiegen. Leider konnte die Landesregierung uns nicht mitteilen, welche Delikte mit legalen oder illegalen Waffen begangen wurden. Dieser Erfassungsparameter wird von der Landesregierung nicht erhoben, obwohl er Kernpunkt eines präventiven Sicherheitskonzeptes ist und es mit geringem Aufwand möglich wäre, ihn im von der Landespolizei genutzten RIVAR-System bei POLADIS und Geopolis K als Pflichtfeld einzufügen.“
Dr. Bollinger weiter: „Zuletzt wurden die Erfassungsparameter der legalen und illegalen Schusswaffen bundesweit 2015 erfasst. Dabei kam man im Berichtsjahr 2015 zu dem Ergebnis, dass insgesamt 470 Waffen an Tatorten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB sichergestellt wurden. In 72,4 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 27,6 %. Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,9 % in legalem Besitz.“
Dr. Bollinger abschließend: „Da die Bundes- und Landesregierungen augenscheinlich nicht in der Lage sind, die Erfassungsparameter zu erweitern und zu analysieren, verbietet sich eine weitere Verschärfung des Waffenrechts, wie sie von SPD und Grünen auf Bundesebene angestrebt wird. Wir werden dieses Thema weiter durchleuchten und beobachten und weitere Anfragen stellen, um den mit den Bestrebungen zur Verschärfung des Waffenrechts verbundenen Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen zu beseitigen und zu einer sachgerechten Entwicklung des Waffenrechts beizutragen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, diese Erfassungsparameter im polizeilichen Verarbeitungssystem und in der PKS schnellstmöglich einzuführen und sich gleichzeitig für eine entsprechende bundeseinheitliche Erfassung einzusetzen!“
Dr. Jan Bollinger ist Innenpolitischer Sprecher und erster stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz