Nach einem Jahr Corona mehren sich die Anzeichen dafür, dass ein Kausalzusammenhang zwischen vielen Maßnahmen und dem Infektionsgeschehen nicht immer belegbar ist.
Focus online: „Während die Infektionszahlen in Deutschland weiter sinken, diskutiert die Politik über Lockerungen von Maßnahmen. Als gegeben wird dabei meistens vorausgesetzt, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Corona-Maßnahmen, etwa Ausgangssperren, Maskenpflicht oder Restaurant-Schließungen, und dem Infektionsgeschehen gibt. Nur so lassen sich auch aus rechtlicher Sicht viele Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen, etwa die “Bundes-Notbremse”, gegen die zuletzt das Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge abgewiesen hatte.“
Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Hauptverfahren darüber entscheidet, ob und welche Einschränkungen der Corona-Maßnahmen verfassungswidrig sind, halten Bund und Länder an den umstrittenen Grundrechtseinschränkungen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte fest.
Doch Forscher halten den R-Wert für aussagekräftiger und kommen zu dem Schluss: “Bei den R-Werten, wie sie vom Robert-Koch-Institut täglich bestimmt werden, ergibt sich seit September kein unmittelbarer Zusammenhang mit den getroffenen Maßnahmen – weder mit dem Lockdown-Light am 2. November und der Verschärfung am 16. Dezember 2020, noch mit der ‘Bundesnotbremse’, die Ende April 2021 beschlossen wurde.“
Mit der Studie wird das Corona-Strategiepapier der AfD bestätigt und das Krisenmanagement von Bund und Ländern in Frage gestellt.
Die Landesregierung muss sich endlich gegen die Bundes-Notbremse wehren und die desaströse Corona-Politik durchsetzen. Leider folgt Ministerpräsidentin Dreyer nach wie vor der – erwiesenermaßen ungeeigneten – Lockdown und Inzidenzwert-Strategie.
Wir werden weiter im Parlament für ihre Freiheiten und eine Politik des gesunden Augenmaßes kämpfen!