Der Trierische Volksfreund berichtet über die Forderung der CDU zur Landtagswahl 2021, im Rahmen des Rettungsdienstes das Zeitfenster, in dem das Rettungsmittel am Einsatzort eingetroffen sein muss, zu verkleinern. In diesem Zusammenhang stellt sie höhere Sterberaten im ländlichen Raum den niedrigeren in städtischen Gebieten gegenüber.
Hierzu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Die CDU hätte im Plenum Gelegenheit gehabt, sich konstruktiv beim Thema Rettungsdienst einzubringen. Daher muss sie sich den Vorwurf des Populismus‘ gefallen lassen.“
Dr. Groß erklärt: „Denn in der 41. Plenarsitzung am 21. September 2017 hatte die Fraktion der AfD einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rolle des Notarztes im Rettungsdienstgesetz vorgelegt. Die derzeitigen Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes zur Hilfeleistungsfrist sind aus unserer Sicht nicht ausreichend, weil es aktuell keine Rolle spielt, ob Rettungswagen oder Notarzteinsatzfahrzeug innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitraumes den Einsatzort erreicht. Dabei können gerade frühzeitig durch einen Notarzt eingeleitete therapeutische Maßnahmen eventuelle Folgeschäden minimieren und die Sterblichkeit von Notfallpatienten erheblich reduzieren.
Mit einer ausdrücklichen Frist für das Eintreffen des Notarztes am Einsatzort wollten wir in unserem Gesetzentwurf der herausragenden Bedeutung der Notärzte bei der Versorgung von Notfallpatienten Rechnung tragen.
Unser Antrag war mit dem Ziel verbunden, die notärztliche präklinische Versorgung bei lebensbedrohlichen Situationen zu verbessern und damit die Überlebenschance der Patienten zu erhöhen“.
„Dieser sinnvolle Gesetzentwurf wurde auch von der CDU herablassend abgelehnt. Jetzt die Hilfeleistungsfrist um fünf auf nunmehr zehn Minuten verkürzen zu wollen, damit mehr Patienten überleben, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten“, so Dr. Groß abschließend.
Dr. Sylvia Groß ist gesundheitspolitische Sprecherin der AfD Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz