Eine Kleine Anfrage von Joachim Paul mit dem Titel „Anwohnerparkgebühren in den Kommunen“ (Drs. 18/5229) hat politischen Sprengstoff zutage gefördert. Hintergrund ist eine von Bundestag und Bundesrat Mitte 2020 verabschiedete Gesetzesänderung, der zufolge die Bundesländer die Gebührenordnung für das Anwohnerparken anpassen oder ihren Kommunen freie Hand bei der Erhebung der Parkausweisgebühren lassen können. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) hatte den Kommunen bis dahin einen Spielraum von 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr gegeben. Doch nun will Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Gesetzesänderung auf Bundesebene eine Rechtsverordnung erlassen, die die Kommunen im Land ermächtigt, eigenständig Gebührenordnungen für das Anwohnerparken zu erlassen.
Dazu Joachim Paul, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Um es auf den Punkt zu bringen: jede Stadt und Gemeinde in Rheinland-Pfalz darf damit in Zukunft in Gutsherrenart entscheiden, wie hoch die Bürger zur Kasse gebeten werden. In der Beantwortung meiner Anfrage heißt es hierzu wörtlich: ‚Der Verordnungsentwurf sieht keine Obergrenze für Anwohnerparkgebühren vor.‘ Was hier so lapidar klingt, ist ein politischer Paukenschlag sondergleichen. Auf dem Rücken der Anwohner können Kommunen nun munter lokale Zusatzeinnahmen generieren. Gleichzeitig macht es sich die Landesregierung sehr einfach und stiehlt sich förmlich aus der Verantwortung. In der Beantwortung meiner Anfrage wird an mehreren Stellen auf die ‚kommunale Selbstverwaltungshoheit‘ verwiesen, ‚die Landesregierung trifft infolge dessen dazu keine Bewertungen‘, heißt es weiter. Und auf meine Frage, ob Maßnahmen vorgesehen sind, auf öffentliche Parkmöglichkeiten angewiesene Anwohner im Falle erhöhter Gebühren finanziell zu entlasten, wird abermals nur auf die Verwaltungshoheit der Kommunen verwiesen. Es kann und darf nicht sein, dass gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen auch noch neue Belastungen auf die Bürger zukommen. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um den Verordnungsentwurf dergestalt anzupassen, dass sozial adäquate Obergrenzen für Anwohnerparkgebühren festgelegt werden.“
Joachim Paul ist Abgeordneter der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz